Bei unserer Veranstaltung „SPD Neuss im Dialog“ in Derikum haben 70 interessierte Bürger mit uns über den neuen Flächennutzungsplan diskutiert. Wir haben die wichtigsten Fragen dokumentiert und sie der Stadtverwaltung vorgelegt. Die Antworten dokumentieren wir hier.
1. Ist der geplante Autobahnanschluss der A57-Abfahrt in Delrath wirklich eine gute Lösung für die Stadt Neuss? Der Verkehr müsste von Delrath zum Gewerbegebiet Delrath kommen. Wie soll das passieren ohne Elvekum zu belasten? Warum sollten LKW aus Richtung Krefeld erst sieben Kilometer nach Delrath fahren und dann wieder sieben Kilometer nach Delrath zu-rückfahren?
Antwort der Verwaltung: Die Anschlussstelle Delrath ist generell wichtig für den Neusser Süden und den Norden Dormagens. Die Veränderungen im Verkehrsnetz sind im Zuge der Planung untersucht worden. Sowohl die A 57 als auch die K 30 zwischen Kuckhofer Straße und L 381 würden stärker belastet, die L 381 dagegen entlastet:
Wie sich eine Erweiterung des Gewerbegebietes und eine mögliche zusätzliche Erschließungsstraße auswirken, wird derzeit in weiteren Gutachten untersucht.
2. Die Bürgerinitiative Delrath sagt: Die A57-Anschlusstelle wird nicht kommen. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung?
Antwort der Verwaltung: Die Planfeststellungsunterlagen für die Anschlussstelle sollen Ende November der Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Damit konkretisiert sich das Vorhaben, eine Umsetzung ist zu erwarten.
3. Wäre nicht eine Autobahnabfahrt Norf-Derikum sinnvoller?
Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur Anschlussstelle sind mehrere Varianten zur Lage der Anschlussstelle untersucht worden. Die nun vorgesehene Variante hat sich als insgesamt vorteilhafteste Variante herausgestellt.
4. Wird bei einem Ausbau der A57 die Lärmbelastung neu geprüft?
Antwort der Verwaltung: Eine Überprüfung der Lärmimmissionen gehört bei wesentlichen Änderungen an Verkehrswegen dazu. Es ist kein Grund zu erkennen, hier davon abzuweichen.
5. Ist im Rathaus bekannt, dass die Erbengemeinschaft Elvekum im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet und der verkehrlichen Erschließung nicht verkaufsbereit ist? Wird das in den Planungen berücksichtigt? Wird das Gewerbegebiet dennoch weiterverfolgt?
Antwort der Verwaltung: Zunächst geht es bei der laufenden Verkehrsuntersuchung um die generelle Beurteilung mehrerer Alternativen. Tatsächliche Flächenverfügbarkeiten und Realisierungsmöglichkeiten sind dann in einem späteren Schritt zu untersuchen.
6. Seit 2017 soll die Stadt Neuss Navi-Daten für die Optimierung der LKW-Verkehre weitergeben („Mobil im Rheinland“). Wie ist der aktuelle Stand? Welche Optimierungen/Änderungen wurden gemeldet? Werden die zukünftigen Ergebnisse des Gesamtverkehrskonzeptes berücksichtigt?
Antwort der Verwaltung: Aktuelle Streckenbeschränkungen werden derzeit in das Verfahren eingepflegt und in der Folge laufend aktualisiert. Auch die zukünftigen Ergebnisse des Gesamtverkehrskonzeptes werden in das Verfahren integriert. Diese Daten werden den Herstellern von Navigationssoftware regelmäßig zur Verfügung gestellt.
7. Laut Straßen-NRW soll es bis 2030 keine Änderungen an den Autobahnen und den Landstraßen geben. Hätte das Auswirkungen auf den Autobahnanschluss oder weitere mögliche Ver-besserungsvorschläge?
Antwort der Verwaltung: Änderungen an Autobahnen und Landesstraßen erfolgen in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Im Hinblick auf die geplante Anschlussstelle Delrath und den sechsspurigen Ausbau zwischen Neuss Süd und Köln erscheint die Aussage fragwürdig.
8. Zur aktuellen Verkehrsbelastung der Straße am Goldberg liegen Statistiken beim Amt für Verkehrslenkung vor. Wie sehen diese aus? Was könnte eine Lösung sein?
Antwort der Verwaltung: Es liegt eine aktuelle Zählung von Anfang Juli 2018 (vor den Sommerferien!) für den Knoten-punkt Am Goldberg / Kruppstraße vor. Demzufolge verkehren auf der Straße Am Goldberg täglich rund 2.200 Fahrzeuge. Der Schwerverkehrsanteil liegt abzüglich des Busverkehrs bei 0,7 %. Diese Werte sind unter Berücksichtigung des großen anliegenden Wohngebietes absolut unauffällig.
Anmerkungen der SPD: Diese Werte erscheinen uns deutlich zu niedrig. Bei einem Ortstermin mit mehreren Anwohnern konnten wir uns vor Ort von den vorhandenen Problemen überzeugen. Hier werden wir erneut das Gespräch mit der Verwaltung suchen und bei der Erstellung des Gesamtverkehrskonzeptes konkrete Verbesserungsvorschläge einfordern.
9. Warum werden Am Goldberg keine LKW-Sperren errichtet? Die Straße ist eigentlich für den LKW-Verkehr verboten, es hält sich allerdings niemand an das Verbot. Wie könnten hier Handlungsansätze aussehen?
Antwort der Verwaltung: Die Errichtung von LKW-Sperren ist nicht praktikabel. Es existiert ein Durchfahrtsverbot für LKW ab 7,5 t, Anlieger ausgenommen. Die Straße am Goldberg ist Bustrasse, Straßenreinigung, AWL und Feuerwehr müssen regelmäßig die Straße nutzen. Außerdem muss sowohl für Gewerbetreibende, als auch für die nicht unerhebliche Zahl der Anlieger ein Lieferverkehr möglich sein. Die aktuellen Zählungen (siehe Nr. 8) lassen keinen Handlungsbedarf erkennen. Bau-liche Maßnahmen sind aufgrund des Buslinienverkehrs und für Quell- / Zielverkehre nicht möglich.
10. Die Schellbergstraße wurde in Richtung Elvekumer Weg zugemacht. Seitdem stehen dort regelmäßig LKW (vor allem am Wochenende). Wie könnte hier eine Verbesserung herbeigeführt werden? Gibt es bereits Pläne der Verwaltung?
Antwort der Verwaltung: Hier wird eine verstärkte Kontrolle durch den Außendienst erfolgen.
11. Am Kreisverkehr Ruhrstraße führen Navigationssysteme die LKW-Fahrer regelmäßig falsch. Könnten hier nicht Hinweisschilder auf die Firmen im Gewerbegebiet hinweisen? Oder gibt es weitere Steuerungsmöglichkeiten um unnötige Durchgangsverkehre zu verhindern?
Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu Frage 6.
Anmerkung der SPD: Auch hier haben wir uns bei einem Ortstermin mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ausgetauscht. Wir werden den Vorschlag aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in die kommende Sitzung des Bezirksausschusses einbringen.
12. Kann an der Kreuzung Am Goldberg/Kruppstraße ein Spiegel aufgebaut werden, der die Übersicht über die Kreuzung verbessert? Oder gibt es andere Verbesserungsvorschläge um die unübersichtliche Situation zu verbessern?
Antwort der Verwaltung: Die Sichtverhältnisse entsprechen den Straßenbaurichtlinien, dies ist zuletzt bei einer gleichar-tigen Anfrage schon einmal geprüft worden. Im Gegensatz zur früheren Situation muss sich der Einbiegende durch die neue Radwegeführung etwas weiter vortasten, als dies bei den Verhältnissen vor dem Umbau der Fall war. Dann ist ein gefahrloses Abbiegen möglich.
Ein Verkehrsspiegel kommt hier aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.
13. Der Bürgermeister hat von einer Machbarkeitsstudie und dem Ausbau der Ruhrstraße / Dieselstraße gesprochen. Wie könnte der aussehen?
Antwort der Verwaltung: Auf die Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 20.6.2018 wird verwiesen (TOP 16, „Gesamtverkehrskonzept für Norf und Derikum; Antrag des Bezirksausschusses Norf, APS 59-2018).
Anmerkung der SPD: Nach Rücksprache mit der Verwaltung können wir mitteilen, dass hier aktuell mögliche Ausbauvarianten und Trassenführungen – auch unter Einbeziehung der von CDU und Grünen geforderten Umgehungsstraße –geprüft werden. Die Ergebnisse sollen zunächst einmal in den zuständigen Fachausschüssen vorgestellt werden.
14. Gibt es Messungen für Lärm- und Schadstoff-Emissionen in den Dörfern (insbesondere Derikum & Elvekum)? Wann wurden zuletzt Messungen durchgeführt?
Antwort der Verwaltung: Urlaubsbedingt kann die Beantwortung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Anmerkung der SPD: Wir werden das Thema aufgreifen und als Antrag in die beiden zuständigen Bezirksausschüsse einbringen.
15. Könnte durch einen Flächentausch ein Gewerbegebiet nordöstlich der Autobahn entstehen und dafür die Fläche zwischen Derikum und Elvekum zu einem Landschaftsschutzgebiet wer-den?
Antwort der Verwaltung: In der Gewerbeflächenuntersuchung aus dem Jahr 2010, die Grundlage für die Darstellung im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ist, wurde in einem Ranking nach städtebaulichen und umweltbezogenen Kriterien die Fläche als geeignet eingestuft. Die Fläche knüpft an bestehendes Gewerbe an, was grundsätzlich günstig ist. Die südliche Grenze des geplanten Ge-werbegebietes bildet die ehemalige Autobahntrasse, die erheblich größere Auswirkungen auf Elvekum gehabt hätte. Nordöstlich der Autobahn befindet sich parallel eine Hochspannungsleitung, die mit erforderlichen Abständen ein Gewerbegebiet in der notwendigen Größe nicht ermöglichen würde. Außerdem sind hier langfristige Bindungen für Ausgleichsmaßnahmen für eine Reihe von Planvorhaben an anderer Stelle, die sich nicht verlagern lassen. Der Regionalplan schließt ebenfalls einen Flächentausch aus, da zwischen Autobahn und Gewerbebiet parallel zur Straße Am Blankenwasser ein regionaler Grünzug dargestellt ist, der sich nicht über-winden lässt. Außerdem würde ein Landschaftsschutzgebiet auf der Derikumer Seite ebenfalls landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen.
16. Welcher Gewerbeflächenbedarf ist im neuen Regionalplan enthalten? Wie beurteilt der Regionalplan die diskutierten neuen Neusser Flächen?
Antwort der Verwaltung: Der regionalplanerische Bedarf im Hinblick auf das Mengengerüst deckt sich in etwa mit den aktuellen städtischen Vorstellungen, die im neuen Flächennutzungsplan dargelegt sind. So ist z.B. eine Fläche zwischen den Aluwerken und der Autobahn A57 dargestellt, die im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden. Die Stadt Neuss wäre statt-dessen an einem Gewerbegebiet an der Kuckhofer Straße-Ost interessiert. Dies wurde allerdings von der Bezirksregierung Düsseldorf abgelehnt. Bereits seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde eine Erweiterung des Gewerbegebietes in Derikum planerisch verfolgt. Es ist bereits seit 1999 im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthalten. Der neue Regionalplan, der Anfang 2018 in Kraft getreten ist, enthält das Gewerbegebiet Derikum weiterhin.
17. Warum wird Erfttal nicht in die Betrachtung der Verkehrssituation einbezogen? Gibt es hier ebenfalls Vorschläge/Möglichkeiten zur Verkehrsreduzierung?
Antwort der Verwaltung: Die Erschließung Erfttals ist als Sackgasse konzipiert. Das innerörtliche Verkehrsaufkommen kann daher als unabhängig von sonstigen städtischen Entwicklungen angesehen werden. Die Erfttal passierenden überörtlichen Straßen werden bei einer Realisierung der Anschlussstelle Delrath nach vorliegendem Verkehrsgutachten entlastet.
Anmerkung der SPD: Die Aussage ist für uns nicht ausreichend. Auch in Erfttal gibt es Kritik der Anwohnerinnen und Anwohner an den vorhandenen Verkehrsbelastungen. Wir stehen aus diesem Grund im Gespräch mit mehreren Anwohnern und werden die eingereichten Verbesserungsvorschläge als Antrag in den zuständigen Fachausschuss einbringen.
18. Wird es eine weitere Bebauung des Sportplatzes Erfttal geben? Welche verkehrlichen Folgen wird dies für Erfttal haben?
Antwort der Verwaltung: Die Neuplanung des Sportplatzes und Entwicklung einer möglichen Wohnbaufläche werden im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens gutachterlich geprüft. Hierzu gehören selbstverständlich die Betrachtung neu entstehender Verkehrsströme und der Lärmsituation. Ob dann tatsächlich eine Bebauung des Sportplatzes ermöglicht und die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens eingeleitet wird, entscheidet der Rat der Stadt.
Anmerkung der SPD: Sollte es zu einer Bebauung eines Teilbereiches kommen, werden wir diesem Vorhaben nur zustimmen wenn öffentlich-geförderte Wohnungen errichtet werden. Darüber hinaus werden dem generellen Vorhaben nur dann zustimmen, wenn hierdurch der Stadtteil Erfttal durch eine Modernisierung der verbleibenden Bestandteile der Bezirkssportanlage profitieren wird.
19. Wird das Gewerbegebiet Kuckhof-Ost wirklich nicht mehr weiterverfolgt? Was ist die offizielle Begründung?
Antwort der Verwaltung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gewerbegebiet Kuckhofer Straße-Ost nicht weiterverfolgt wird. Der neue Regionalplan sieht an dieser Stelle keine gewerbliche Ent-wicklung vor, so dass die Bezirksregierung Düsseldorf keine Zustimmung erteilt hat.
20. Im FNP-Entwurf sind alle möglichen neuen Gewerbegebiete mit der Kennzeichnung „GE“ versehen, in Derikum ist nur das bereits bestehende Gewerbegebiet mit GE bezeichnet; die neue Flächenerweiterung hat gar keine Bezeichnung. Soll hier nicht auf dem ersten Blick auf-fallen, dass es ein „GI“ wird? Gibt es Möglichkeiten zu verhindern, dass hier ein großflächiger Logistikstandort mit weiteren Verkehrsproblemen angesiedelt wird?
Antwort der Verwaltung: Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist an die Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanZV) gebunden. Dort wird nicht unterschieden, ob es sich um ein neues oder ein bestehendes Gewerbegebiet handelt. Daher ist im Planentwurf des neuen Flächennutzungsplanes das Gewerbegebiet mit der gleichen Farbe und Signatur dargestellt wie das Bestehende an der Ruhr- und Dieselstraße. Erkennbar wird allerdings der Bestand an der im Flächennutzungsplan hinterlegten Stadtgrundkarte, in der sich Gebäude abzeichnen. Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes weist diese Gebäudestrukturen nicht auf. Darüber hinaus gehört zum zeichnerischen Planentwurf eine umfassende Begründung. In der Begründung, die über 250 Seiten umfasst, sind alle neuen Gebiete für Wohnen und Gewerbe gesondert dargestellt Dort ist genau erkennbar, wie sich das neu geplante Gewerbegebiet südlich von Derikum von der Umgebung abgrenzt.
Bei der Darstellung im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes handelt es sich um ein Ge-werbegebiet und nicht um ein Industriegebiet. Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten können als Ausnahmen zugelassen werden. Ebenso Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftsper-sonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. In Industriegebiete dürfen sich Betriebe mit höheren Immissionen ansiedeln. Welche Betriebe allerdings ganz konkret hier angesiedelt werden dürfen, entscheidet nicht der Flächennutzungsplan sondern ein Bebauungsplan. Erst der Bebauungsplan trifft detaillierte Festsetzungen für die Nutzung der einzelnen Grundstü-cke. Allerdings ist er an die Vorgabe des Flächennutzungsplanes gebunden und darf keine In-dustriebetriebe zulassen.
Anmerkung der SPD: Wir begrüßen die Klarstellung der Stadtverwaltung ausdrücklich. Sollte entschieden werden, dass die Fläche tatsächlich als zusätzliche Gewerbefläche in den neuen Flächennutzungsplan übernommen werden soll, werden wir Ansiedlungen von größeren Logistikunternehmen nicht mittragen und uns dafür einsetzen, dass das im weiteren Verfahren auch planungsrechtlich abgesichert wird.