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Die Kindergrundsicherung kommt 

Die SPD-geführte Bundesregierung führt mit der Kindergrundsicherung eine jahrelange Forderung der SPD ein. Hierdurch soll die Lebenssituation von vielen Familien deutlich verbessert werden. 

Kein Kind soll in Deutschland in Armut aufwachsen müssen. Das ist schon seit vielen Jahren eine Herzensangelegenheit für uns als SPD. Stand heute lebt in unserem Land aber jedes fünfte Kind in Armut. Als SPD wollen wir daher Armutsrisiken deutlich verringern und gleiche Entwicklungs- und Teilhabechancen schaffen. Darum kämpfen wir schon seit vielen Jahren für eine Kindergrundsicherung. Auch hier in Neuss haben wir uns als SPD Neuss mit diesem Thema befasst und uns gemeinsam mit Heinz Hilgers, dem damaligen Präsidenten vom Kinderschutzbund und unserem SPD-Bundestagsabgeordneten Daniel Rinkert ausgetauscht. „Entsprechend freuen wir uns darüber, dass die SPD-geführte Bundesregierung in Berlin nun eine Einigung in Sachen Kindergrundsicherung finden konnte“, erklärt unsere Parteivorsitzende Rosemarie Franken-Weyers

Schnellere Hilfe für mehr Familien 

Heute gibt es mehrere Leistungen für Kinder und Familien, die umständlich beantragt werden müssen. Viele Familien wissen nicht einmal, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben und verzichten daher leider auf ihr zustehende Mittel. Das soll sich durch die Kindergrundsicherung ändern. Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in der Kindergrundsicherung zusammengefasst. Außerdem wird das Verfahren deutlich vereinfacht. Die Kindergrundsicherung soll man schnell und digital bei der Kindergrundsicherungsstelle beantragen können. „Außerdem werden Eltern zukünftig aktiv darüber informiert, wenn ihre Kinder Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben“, erklärt unser Bundestagsabgeordneter Daniel Rinkert. 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder will die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz so unterstützen. 

Bis zu 636 Euro pro Kind 

Im Wesentlichen besteht die geplante Kindergrundsicherung aus zwei Teilen. Der Kindergarantiebetrag ist für alle Kinder gleich hoch und löst das heutige Kindergeld ab. Der Kinderzusatzbetrag hängt vom Einkommen der Eltern ab, sodass Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen mehr Unterstützung bekommen. Insbesondere Alleinerziehende sollen entlastet werden. Bislang wurden Unterhaltszahlungen zu 100 Prozent bei der Berechnung des Zusatzbetrags berücksichtigt. Zukünftig werden Unterhaltszahlungen nur noch zu 45 Prozent berücksichtigt. So gibt es dann bis zu 530 Euro Unterstützung für die Kleinsten und bis zu 636 Euro für die älteren Kinder. Der einkommensunabhängige Garantiebetrag wird darüber hinaus alle zwei Jahre überprüft und angepasst. 

Einführung der Kindergrundsicherung für 2025 geplant 

Die Kindergrundsicherung ist die umfassendste Sozialreform seit Jahren. Sie soll der Einstieg in die wirksame und grundlegende Bekämpfung von struktureller Kinderarmut sein. Nach der Einigung in der Koalition soll der Entwurf zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen und dann das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die erstmalige Auszahlung der Kindergrundsicherung ist für 2025 geplant. Zusammengefasst bedeutet die Kindergrundsicherung weniger Bürokratie und mehr Unterstützung für mehr Familien. „Es ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserem Kampf gegen Kinderarmut“, erklären Rosemarie Franken-Weyers und Daniel Rinkert abschließend. 

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