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Satzung zum Schutz von Wohnraum 

Wir wollen mehr Wohnungen für Neusser Mieterinnen und Mieter, indem wir gegen Leerstand und Zweckentfremdung vorgehen.

Die Lage auf dem Neusser Wohnungsmarkt bleibt trotz aller Bemühungen und Initiativen, insbesondere für Menschen mit einem geringen Einkommen, sehr angespannt. Deswegen setzen wir als SPD Neuss und GRÜNE uns mit einem Antrag im Sozialausschuss dafür ein, dass in der Stadt Neuss eine Wohnraumschutzsatzung eingeführt wird. Damit möchten unsere beiden Fraktionen erreichen, dass deutlich stärker gegen die Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum vorgegangen wird. „Wir kämpfen um jede einzelne bezahlbare Wohnung in unserer Stadt und möchten erreichen, dass stärker gegen leerstehende Wohnungen vorgegangen wird“, erklären Verena Kiechle als unsere sozialpolitische Sprecherin und Susanne Benary als stellvertretende Bürgermeisterin der GRÜNEN.

Leere Wohnungen im Stadtgebiet verhindern 

In den vergangenen Monaten haben immer mehr Städte entsprechende Wohnraumschutzsatzungen erarbeitet. Dadurch dürften aktuell leerstehende Wohnungen zukünftig nicht länger als maximal sechs Monate leer stehen. „Und wir alle kennen auch in unserer Stadt Wohngebäude, die seit längerer Zeit nicht bewohnt und sich häufig auch noch in einem schlechten Zustand befinden“, erklären Susanne Benary und Verena Kiechle. Sie sind davon überzeugt, dass deutlich stärker gegen solche Probleme vorgegangen werden müsste – denn hierdurch werden dem ohnehin schon angespannten Neusser Wohnungsmarkt dringend benötigte Wohnungen entzogen.

Wohnungen dürften nur noch mit Genehmigung leer stehen 

Sollte in der Stadt Neuss nach dem Vorbild anderer Städte eine solche Wohnraumschutzsatzung eingeführt werden, dürften Wohnungen in der Stadt Neuss zukünftig nur noch mit Genehmigung leer stehen. Auch eine mögliche Zweckentfremdung müsste man dann durch die Stadt genehmigen lassen. In den Städten Köln, Düsseldorf oder Aachen gibt es schon länger entsprechende Satzungen. Und auch in der Nachbarstadt Dormagen wurde vor wenigen Monaten eine entsprechende Wohnraumschutzsatzung beschlossen. Eigentümer, die ordnungswidrig handeln, müssen in diesen Städten mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.

Mögliche Probleme durch Airbnb und andere Anbieter prüfen 

Neben den Problemen mit leerstehenden Wohnungen sollen durch die Einführung einer Wohnraumschutzsatzung auch mögliche Probleme durch Internetportale wie Airbnb geprüft werden. „Wir haben nichts dagegen, wenn jemand gelegentlich mal eine Wohnung oder ein Zimmer auf Portalen wie Airbnb zur Verfügung stellt, möchten aber eine dauerhafte Zweckentfremdung von dringend benötigten Wohnungen verhindern“, erklären Verena Kiechle und Susanne Benary. Deswegen gibt es in den Wohnraumschutzsatzungen auch eine entsprechende Regelung, dass Kurzzeitvermietungen für bis zu drei Monate pro Jahr möglich sind.

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