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Europawahl als EU-Bürger in Neuss – So geht’s!

Als EU-Bürger kann man in seinem Heimatland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn man gerade hier lebt. Wir erklären, wie das geht und was man dafür tun muss.

Die diesjährige Europawahl am 9. Juni 2024 ist eine echte Richtungswahl für Deutschland und ganz Europa. Denn Hass und Hetze der Rechtsextremisten gefährden unsere Demokratie.  Als SPD Neuss treten wir dem mit einem klaren Bekenntnis für ein starkes Europa entgegen und rufen auch alle EU-Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich falls noch nicht geschehen in das deutsche Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.

Als EU-Bürger kann man im Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland seine Stimme abgeben. Einzige Voraussetzungen für die Stimmabgabe in Deutschland sind die Vollendung des 16. Lebensjahres, dass man seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland hat oder sich hier gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wahlberechtigte, die am 28. April 2024 in Neuss gemeldet und bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten automatisch ihre Wahlbenachrichtigung. Nur die erstmalige Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis muss förmlich beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn man schon einmal in Deutschland registriert war, zwischenzeitlich weg- und später wieder hergezogen ist.

Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen

Wer nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber mit über die zukünftige Politik in Europa abstimmen möchte, der sollte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dazu ist ein entsprechendes Antragsformular persönlich und handschriftlich auszufüllen. Den fertigen Antrag gibt man dann per Post oder persönlich bei der Stadt Neuss ab. Wichtig ist es, der Stadt den Original-Antrag zukommen zu lassen. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist leider nicht zulässig. Bis 21 Tage vor der Wahl, also bis zum 19. Mai 2025, kann man die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

Chance zur Mitbestimmung nutzen

Alle fünf Jahre wählen die Menschen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Europaparlament. Dort vertreten insgesamt 705 Abgeordnete die Interessen aller Europäerinnen und Europäer. Sie wählen auch die Präsidentin oder den Präsidenten der EU-Kommission, verabschieden europaweit geltende Gesetze und kontrolliert verschiedene EU-Einrichtungen. Mitbestimmen zu dürfen, wer Europa in den nächsten fünf Jahren maßgeblich mitgestalten wird, ist ein großes demokratisches Privileg. Das sollte man nutzen und kann das glücklicherweise auch dann, wenn man gerade nicht im eigenen europäischen Heimatland lebt.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

Den Antrag auf Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gibt es hier.

Der Original-Antrag muss handschriftlich ausgefüllt werden und per Post oder persönlich an die Stadt Neuss übermittelt werden (Stadt Neuss, Markt 2, 41460 Neuss).

Frist ist der 19.05.2024.

Weitergehende Informationen von der Bundeswahlleiterin gibt es hier.

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