fbpx

Ist Airbnb ein Problem in Neuss?

Wenn Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet werden, fehlen sie für Neusser Mieter. Wir finden das nicht gut und wollen gegensteuern.

Die Lage auf dem Neusser Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Die Stadt Neuss und die örtlichen Wohnungsunternehmen bemühen sich seit der Bürgermeisterwahl, zusätzliche bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Als SPD hinterfragen wir nun zusammen mit den Linken, ob auch in Neuss viele Wohnungen über Online-Vermittler wie „Airbnb“ als Ferienwohnungen vermietet werden. „Wir haben die Sorge, dass deswegen dringend benötigte Wohnungen nicht für Neusserinnen und Neusser zur Verfügung stehen“, sagt unser Neusser SPD-Vorsitzender Sascha Karbowiak. „Wer die eigene Wohnung immer wieder lukrativ als Ferienwohnung vermietet, statt sie Wohnungssuchenden zur Verfügung zu stellen, verhält sich höchstgradig unsozial“, kritisiert Roland Sperling von der Neusser Linkspartei.

Über Airbnb wurde schon 2015 diskutiert

Die Verwaltung hat sich zuletzt 2015 und 2016 auf Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Linkspartei mit der „Zweckentfremdung von Wohnraum“ beschäftigt. Damals hieß es seitens der Fachverwaltung, dass kein solcher Fall bekannt sei. Insbesondere die Aktivitäten durch Online-Wohnungsvermittler haben allerdings in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

So hat sich beispielsweise die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW“ im Januar 2019 in einer Stellungnahme sehr besorgt über die aktuellen Entwicklungen geäußert: „Das Geschäftsmodell von Online-Wohnungsvermittlern wie Airbnb, Wimdu, 9flats etc. ermöglicht es Wohnraumeigentümern und -mietern, auf einfachstem Wege und auf unbegrenzte Dauer Wohnraum privat als Ferienwohnraum zu vermieten. Der dauerhafte Entzug von Wohnungen durch die gewerbliche Fremdvermietung ist als Zweckentfremdung von Wohnraum zu bewerten“.

So werden dem Markt Wohnungen entzogen

Auch in Neuss geschieht diese heimliche Umwandlung von Wohnraum zu „Ferienwohnungen“, wie sich bereits bei kurzer Recherche auf Airbnb zeigt: „Unsere gemütliche 3-Zimmer-Wohnung (78qm) mit separatem Eingang, bietet Platz für bis zu 5 Personen.“ Die Kosten werden hier mit 92 Euro pro Nacht angegeben. Auf den Monat hochgerechnet ergäbe sich hierdurch eine Monatsmiete von 2.760 Euro, die auf dem normalen Wohnungsmarkt für eine 3-Zimmer-Wohnung in Neuss nicht zu erzielen wäre. Auch andere Mietangebot wie „Attraktive Wohnung zentral gelegen nähe Neuss HBF, 83 Euro pro Nacht“ (entspräche einer Monatsmiete von 2.490 Euro) oder „Ganze Wohnung, 5 Gäste, 2 Schlaf-zimmer, 6 Betten, 1,5 Bäder, 160 Euro pro Nacht“ (entspräche einer Monatsmiete von 4.800 Euro) finden sich in dem Online-Portal.

„Rund hundert Angebote, die allein auf dem Online-Portal Airbnb erscheinen, lassen befürchten, dass wir auch in Neuss tätig werden müssen“, sagt Sascha Karbowiak. Niemand hat etwas gegen die kurzzeitige Vermietung eines Zimmers an Gäste. Aber wenn ständig ganze Wohnungen oder Häuser vermietet werden, ist das nicht im Sinne des Erfinders. „Aus diesem Grund möchten wir die Verwaltung beauftragen, das Thema sorgfältig zu prüfen und an möglichen Verbesserungsvorschlägen zu arbeiten“, erklärt Roland Sperling von der Linkspartei.

Mögliche Maßnahme: Eine Schutzsatzung

„Denkbar wäre der Einsatz einer sogenannten „Schutzsatzung“ wie in Bonn, Köln oder Münster. Damit kann die Stadt die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden. Einen anderen Weg geht die Stadt Dortmund. Dort muss Airbnb eine entsprechende Steuer direkt an die Stadt abführen. Somit wird der Markt immerhin transparent“, erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Arno Jansen.

Mehr als kritisch sehen wir und die Linken die Ankündigung im NRW-Koalitionsvertrag von CDU und FDP, solche rechtlichen Möglichkeiten einzuschränken.* „Die Städte brauchen mehr statt weniger Instrumente, um den heimischen Wohnungsmarkt zu schützen“, erklären Roland Sperling und Arno Jansen.

*: „Die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung werden wir aufheben, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen.“ (S. 77, Koaltionsvertrag von CDU & FDP)

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: 

Nach oben scrollen