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Testphase für E-Scooter in Neuss gestartet

Ford-Tochter SPIN nimmt Betrieb in Neuss auf. Die Stadt hat mit dem Unternehmen zunächst eine einjährige Testphase vereinbart, um erste Erfahrungen mit den E-Scootern sammeln zu können.
E-Scooter Testphase in Neuss

Für die Neusserinnen und Neusser gibt es seit Anfang April ein neues Mobilitätsangebot: Denn die Ford-Tochter SPIN hat in den vergangenen Tagen insgesamt 200 moderne E-Scooter an mehreren Standorten im gesamten Neusser Stadtgebiet verteilt auf die Straße gebracht. „Die Stadt hat mit dem Unternehmen zunächst eine einjährige Testphase vereinbart, um erste Erfahrungen mit den E-Scootern sammeln zu können“, erklärt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Michael Ziege. Neben der Stadt Neuss ist SPIN bereits in Köln, Dortmund, Essen und 12 weiteren Städten mit seinen E-Scootern anzutreffen.

Möglicher Baustein für Mobilitätswende

In der einjährigen Testphase soll jetzt geprüft werden, ob die neuen E-Scooter ein weiterer Baustein für eine umweltfreundliche Mobilitätswende sein können. Denn gemeinsam mit den Grünen und UWG/Aktiv für Neuss als unseren beiden Kooperationspartnern möchten wir in den kommenden Jahren daran arbeiten, dass deutlich mehr Neusserinnen und Neusser häufiger umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen. „Und insbesondere für jüngere Neusserinnen und Neusser könnten die neuen E-Scooter ein weiterer Anreiz sein, für kurze Strecken das Auto zu Hause zu lassen“, erklärt Juliana Conti als unsere mobilitätspolitische Sprecherin.

Nutzung der E-Scooter über App

Die E-Roller von SPIN zeichnen sich nach Angaben des Betreibers durch ihre großen, stabilen Rahmen, breite Abstellmöglichkeit für die Füße und Vollgummireifen aus. Dies soll eine ruhige Fahrt auch auf Kopfsteinpflaster ermöglichen. Ausgeliehen und bezahlt werden die Flitzer via App auf dem Smartphone (http://www.spin.app/). Kostenlos ist das „Rollern“ natürlich nicht. Pauschal kostet das Entsperren eines E-Scooters in allen deutschen Städten 1 Euro. Hinzu kommt ein Minutenpreis, der in der Regel bei 25 Cent liegt. Im Rahmen von Sonderaktionen kann der Preis auch niedriger ausfallen. Ebenso können Stundenpakete oder Wochen- und Monatsflatrates gebucht werden. 

Klare Vorgaben für Scooter-Betreiber

„Damit die E-Scooter nicht wild in der Gegend herumstehen, hat die Stadt Neuss eine Vielzahl an Vorgaben erlassen“, erklärt Michael Ziege. So dürfen die E-Scooter beispielsweise nicht in Park- und Grünanlagen, im Hauptstraßenzug oder auf Friedhöfen und Spielplätzen abgestellt werden. Die einzelnen Standorte müssen außerdem mindestens 100 Meter voneinander entfernt sein. An jedem Standort dürfen nur höchstens fünf E-Scooter abgestellt sein. Darüber hinaus muss beim Abstellen der E-Scooter sichergestellt sein, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 2 Metern erhalten bleibt. 

Einrichtung einer Beschwerde-Hotline

Beschwerde-Hotline 0221 / 82829792

Überprüft wird das alles über eine sogenannte Geofencing-Technologie. Diese erlaubt das Ausleihen und Abstellen der E-Roller nur in den erlaubten Bereichen. „Außerdem musste der Betreiber eine 24-Stunden-Hotline für die Annahme von Beschwerden einrichten“, erklärt Michael Ziege. Und bei Verstößen wird ein Strafgeld in Höhe von 100 Euro erhoben. Daher sind wir gerne bereit, den Modellversuch zu unterstützen. Wir werden aber genau beobachten, dass insbesondere Radfahrer oder Fußgänger nicht durch die Roller behindert werden.

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