Die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen bleibt eine der wichtigsten Aufgaben in der Stadt Neuss. Jeder zweite Neusser in unserer Stadt hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine öffentlich-geförderte und somit bezahlbare Wohnung. „In der Realität gibt es aber auch in Neuss trotz aller Bemühungen noch nicht ausreichend bezahlbare Wohnungen“, erklärt unser Parteivorsitzender Sascha Karbowiak. Deshalb haben wir nach unserer „Offensive für mehr bezahlbaren Wohnraum“ in der letzten Ratssitzung einen weiteren wichtigen Beschluss auf den Weg gebracht und Satzungen für Vorkaufsrechte beschlossen. Der Stadt ist es damit nun möglich, sich sogenannte Vorkaufsrechte für mögliche Wohnungsbauflächen zu sichern.
Was versteht man unter Vorkaufsrechten?
In Neuss gibt es einige Grundstücke, auf denen in den kommenden Jahren neue Wohnungen entstehen könnten. Viele dieser Flächen gehören aber nicht der Stadt, sondern Privatleuten. Durch die im Stadtrat beschlossenen Satzungen erhält die Stadt nun das Vorkaufsrecht und kann diese Grundstücke erwerben, wenn die privaten Eigentümer sie verkaufen möchte. Ein privater Dritter könnte diese Flächen dann nicht erwerben, sondern nur die Stadt. Voraussetzung für den Ankauf bleibt aber, wie gesagt, dass die privaten Eigenümer verkaufen möchten.
Warum sind Vorkaufsrechte für die Stadt wichtig?
Durch die Vorkaufsrechte erhält die Stadt Neuss einen deutlich stärkeren Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung von Wohnungsbaugrundstücken. „Die Stadt kann somit besser sicherstellen, dass bei neuen Wohngebieten möglichst viele bezahlbare Wohnungen errichtet werden“, erklärt Sascha Karbowiak. Darüber hinaus soll auch aus den Fehlern von wichtigen Wohnungsbauvorhaben wie dem „Bauer & Schaurte“-Areal oder dem „ETERNIT-Gelände“ gelernt werden. Die Fläche des „ETERNIT-Geländes“ wurde beispielsweise damals ohne Kenntnis der Stadt an zwei private Investoren verkauft, die sich seitdem mit unterschiedlichen Zielen blockieren und eine innenstadtnahe Wohnbebauung auf einer großen ehemaligen Gewerbefläche verhindern. Außerdem sind die Vorkaufssatzungen der Einstieg in das in unserem Kooperationsvertrag aufgeführte und im Stadtrat beschlossene „Münsteraner Modell“.
Was ist das „Münsteraner Modell“?
Kernbestandteil des „Münsteraner Modells“ ist eine neue Form der Grundstücksvergabe. In der Vergangenheit hat die Stadt Grundstücke an den Investor verkauft, der dafür das meiste Geld geboten hat. Beim „Münsteraner Modell“ ist das anders: Es bekommt nicht der Investor das Grundstück, der das meiste Geld zahlt – sondern der Investor mit dem besten Wohnkonzept und den niedrigsten Mieten. Die Stadt verzichtet also darauf, auf dem Grundstücksmarkt Höchstpreise zu erzielen und richtet den Fokus auf bezahlbare Wohnungen. „Wir sind uns sicher, dass wir mit den Vorkaufssatzungen einen weiteren wichtigen Beschluss für mehr bezahlbare Wohnungen auf den Weg gebracht haben“, freut sich Sascha Karbowiak.
Mieterschutz stärken
„Ergänzend zu dem Instrument der Vorkaufsrechte, wollen wir zusätzlich noch den Mieterschutz stärken“, betont unser SPD-Landtagskandidat Arno Jansen. Den Kahlschlag, den die Schwarz-Gelbe Landesregierung beim Mieterschutz insbesondere in Neuss angerichtet hat, wollen wir wieder rückgängig machen. „NRW soll wieder Musterland für Mieterschutz werden“, so Jansen.