fbpx

Ende von Hartz IV: So soll das Bürgergeld aussehen

Die SPD-geführte Bundesregierung will im kommenden Jahr das Hartz-IV-System abschaffen und durch ein Bürgergeld ersetzen. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil sieht höhere Regelsätze, weniger Sanktionen und mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung vor. Die Ziele: mehr Sicherheit in schwierigen Lebenslagen, bessere und gezieltere Vermittlung in Arbeit.

Ab dem neuen Jahr soll das von vielen Sozialverbänden kritisiert Hartz-IV-System endlich der Vergangenheit angehören und durch ein neues Bürgergeld ersetzt werden. Die Einführung des Bürgergeldes war im Koalitionsvertrag eines der wichtigsten Ziele, die wir als SPD durchsetzen konnten. Unser SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat vergangene Woche seine Pläne zur Arbeitsmarktreform vorgestellt. Mit dem Bürgergeld sollen Menschen verlässlich abgesichert werden. „Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können“, erklärt Hubertus Heil.

Höhere Regelsätze und Vermögen bis 60.000 Euro möglich 

Der Entwurf sieht unter anderem vor, die bisherigen Regelsätze zu erhöhen. Die genaue Höhe will Hubertus Heil auf der Grundlage von Berechnungen festlegen, die noch nicht vorliegen. In den ersten zwei Jahren soll zukünftig außerdem vorhandenes Vermögen von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher erst ab 60.000 Euro angerechnet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft wird der Freibetrag um jeweils 30.000 Euro erhöht. Betroffene müssen in dieser Zeit auch nicht mehr ihre Wohnung aufgeben, auch wenn sie vom Jobcenter als zu groß angesehen wird. Schülerinnen und Schüler, Azubis oder Studierende sollen endlich die Möglichkeit erhalten, künftig bis zu 520 Euro pro Monat zum Bürgergeld dazu verdienen zu können.

Mehr Vertrauen schaffen, weniger Sanktionen

Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und den Bürgergeldbeziehenden soll ein Kooperationsplan sein. Darin sollen Angebote und Unterstützungsleistungen festgehalten werden. Für die Dauer von sechs Monaten gilt eine „Vertrauenszeit“. In dieser Zeit soll es keine Leistungskürzungen geben, wenn sogenannte Pflichtverletzungen vorliegen. Also wenn beispielsweise ein Jobangebot abgelehnt oder die mit dem Jobcenter vereinbarten Termine nicht eingehalten werden. Die umstrittenen Sanktionen sollen für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher zudem deutlich reduziert werden. Dafür soll unter anderem die Terminvergabe vereinfacht werden.

Weiterbildung statt Aushilfsjob

Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote sollen zukünftig ein zentraler Bestandteil des neuen Bürgergeldes werden. Nach Vorstellung von Hubertus Heil sollen künftig eine Ausbildung oder eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung Vorrang vor einem Aushilfsjob haben. Die bereits bestehende Weiterbildungsprämie soll entfristet werden und ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro soll eingeführt werden. „Mit dem Abschied von Hartz IV geben wir zeitgemäße Antworten auf die sozialen Fragen im Land und setzen ein zentrales Versprechen aus unserem Wahlkampf und aus dem Koalitionsvertrag um“, sagt unsere Parteivorsitzende Saskia Esken. „Das ist soziale Politik, die den betroffenen Menschen ebenso dient wie dem Land“. Mehr zur Einführung des Bürgergeldes findest Du hier.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: 

Nach oben scrollen