Es war ein großes Aufregerthema im letzten Landtagswahlkampf: Die Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern an den teuren Straßenausbaubeiträgen und den Erschließungsbeiträgen beim Bau von Straßen. „Die Beiträge sind ungerecht, unsozial, verursachen immens viel Bürokratie und können für manche Anwohner sogar existenzgefährdend werden“, erinnert unser SPD-Parteivorsitzender Heinrich Thiel. Daher hat sich die SPD seit vielen Jahren im Landtag gegen den Widerstand der CDU für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine gerechtere Regelung und Befristung der Erschließungsbeiträge eingesetzt. Erst in der heißen Phase im Landtagswahlkampf vollzog die CDU eine Kehrtwende und sprach sich plötzlich auch für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus, während die Erschließungsbeiträge mit 25 Jahren befristet wurden. „Dass es sich dabei eher um ein taktisches Wahlkampfmanöver als um echte inhaltliche Überzeugungen gehandelt hat, zeigt sich jetzt deutlich bei einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung zu den Erschließungsbeiträgen“, kritisiert Rosemarie Franken-Weyers als unsere SPD-Vorsitzende.
Erschließungsbeiträge beim Bau neuer Straßen
Bei dem Bau einer neuen Straße, müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger mit 90 Prozent an den anfallenden Kosten beteiligen. Nicht selten erfolgt die Abrechnung der Straße allerdings nicht unmittelbar nach der Fertigstellung, sondern erst nach Jahrzehnten. Meistens sind die Grundstücke dann schon in anderen Händen und mehrmals verkauft. Um den unendlich drohenden Beitragsforderungen ein Ende zu machen, hat der Landtag im vergangenen Jahr nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kurz vor der Landtagswahl Fristen beschlossen, innerhalb derer die Beiträge abzurechnen sind.
CDU-geführte Landesregierung kippt eigene Regelung
Nach Eintritt der Vorteilslage haben die Kommunen aktuell zehn Jahre Zeit, die Straße abzurechnen. Die Vorteilslage entsteht durch die technische Fertigstellung der Erschließungsanlage. Da es häufig umstritten ist, wann die Vorteilslage eintritt, hat man eine zweite Frist eingeführt. 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich soll jedenfalls Schluss sein mit der Abrechnung von Erschließungsbeiträgen. Die Kommunen können Anliegerinnen und Anlieger dann nicht mehr zu 90 Prozent an den Kosten beteiligen. „Kein Jahr nach Inkrafttreten dieser sinnvollen Regelung, werfen CDU und Grüne die Fristen im Landtag wieder über Bord“, kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Sascha Karbowiak. Hierdurch drohen auch in der Stadt Neuss wieder vielen Betroffenen Jahrzehnte später existenzbedrohende und nicht nachvollziehbare Beitragsbescheide.
„Foulspiel an Anliegerinnen und Anliegern“
Konkret verdoppelt die schwarz-grüne Landesregierung die 10-Jahres-Frist ab Eintritt der Vorteilslage auf 20 Jahre und streicht die leicht verständliche und gut beweisbare 25-Jahres-Frist ab dem Spatenstich komplett. Von der Streichung der Frist sind in Nordrhein-Westfalen über 10.000 Straßen betroffen. Zehntausende Anliegerinnen und Anlieger müssen nun wieder mit hohen fünfstelligen Beitragsbescheiden rechnen. „Das ist ein Foulspiel an den vielen Betroffenen, die sich auch im Wahlkampf auf die Regelung aus dem letzten Jahr verlassen haben“, erklären Heinrich Thiel und Rosemarie Franken-Weyers. Als SPD Neuss fordern wir daher die CDU-geführte Landesregierung auf, wie versprochen eine verlässliche und bürgerfreundliche Regelung sicherzustellen. „Wir werden jedenfalls bei der Stadt Neuss anfragen, wie viele Straßen in unserer Stadt von der neuen Regelung betroffen sind“, so Sascha Karbowiak abschließend.