Neusser Mieter profitieren von Grundsteuer-Reform 

In den vergangenen Wochen wurde viel über die Grundsteuer-Bescheide diskutiert. Die Mieterinnen und Mieter in Neuss erfahren die Auswirkungen erst mit der Nebenkosten-Abrechnung. Bei Bauverein und GWG wird die Grundsteuer-Belastung im Durchschnitt sinken. Hier sind die Hintergründe. 

Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter des Neusser Bauvereins und der Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft (GWG): Wie von uns versprochen führt die Reform der Grundsteuer im Schnitt zu einer Entlastung für Menschen, die in Neuss zur Miete wohnen. Das haben die beiden größten Wohnungs-Unternehmen nach Durchsicht der Grundsteuer-Bescheide errechnet. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr ist die Belastung des Bauvereins durch die Grundsteuer um 100.000 Euro gesunken.  

Dem Bauverein gehören rund 7.500 Wohnungen, der GWG 3.600 Wohnungen in Neuss. „Angesichts dessen können wir wohl davon ausgehen, dass auch alle anderen Mieterinnen und Mieter in Neuss durch die Grundsteuer-Reform grundsätzlich entlastet werden”, erklärt unser Parteivorsitzender Heinrich Thiel.  

So hat sich die Grundsteuer geändert 

Immobilienbesitzer wissen spätestens seit der Grundsteuer-Erklärung, die alle gegenüber dem Finanzamt abgeben mussten, dass sich etwas verändern wird. Auslöser dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Alle Informationen dazu, haben wir hier zusammengefasst. „Was für uns wichtig war: Der Stadtrat hat dafür gesorgt, dass die Grundsteuer-Reform in Neuss aufkommensneutral bleibt“, erklärt Heinrich Thiel. Das heißt: Die Stadt wird nicht mehr Geld einnehmen als vorher. Sollte durch die angepassten Grundsteuer-Hebesätze am Ende trotzdem ungeplante Mehreinnahmen haben, werden die Hebesätze entsprechend reduziert

Differenzierter Hebesatz könnte weitere Entlastung bringen 

Leider hat sich die CDU-geführte Landesregierung für eine Umsetzung der Grundsteuer-Reform entschieden, die Ein- und Zweifamilienhäuser stark belastet, während Geschäftsgrundstücke oft entlastet werden. Andere Bundesländer haben eine andere Lösung gefunden.  

Noch offen ist, ob in NRW differenzierte Hebesätze möglich sind. Gemeint ist damit die Möglichkeit, für Wohn- und Geschäftsimmobilien unterschiedliche Hebesätze festzulegen. Das könnte helfen, Einfamilienhäuser und Miet-Wohnungen zu entlasten. Diese Regelung ist aber derzeit rechtlich unsicher. „Wenn Gerichte entscheiden, dass ein differenzierter Hebesatz angewendet werden kann, um Wohneigentümer zu entlasten, werden wir als SPD Neuss das natürlich tun und uns im Stadtrat dafür einsetzen“, verspricht Heinrich Thiel. 

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