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Bodycams für den Neusser Ordnungsdienst

Warum wir bereits ohne rechtliche Grundlage Gelder für Bodycams für den Ordnungsdienst in den Haushalt eingestellt haben.
Warum wir bereits ohne rechtliche Grundlage Gelder für Bodycams für den Ordnungsdienst in den Haushalt eingestellt haben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Service- und Ordnungsdienstes (KSOD) der Stadt dienen den Neusserinnen und Neussern als Ansprechpartner und sollen gleichzeitig durch verstärkte öffentliche Präsenz in Uniform für mehr Sicherheit im Stadtgebiet sorgen. „Daher haben wir auch vor einigen Jahren gemeinsam mit Bürgermeister Reiner Breuer durchgesetzt, dass die Anzahl der Mitarbeiter verdoppelt wurde“, erklärt unser Fraktionsvorsitzender Arno Jansen. Uns liegt dabei natürlich am Herzen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer wichtigen Arbeit bestmöglich geschützt sind.

Bislang keine rechtliche Grundlage

Bereits vor der Kommunalwahl haben wir daher das Thema „Bodycams für den Kommunalen Service- und Ordnungsdienst“ ins Gespräch gebracht. Für diese „Körperkameras“ als zusätzliche Sicherheitsausrüstung der Ordnungskräfte hat die Verwaltung jetzt die Kosten ermittelt und beziffert diese auf 17.000 Euro. Diesen Betrag haben wir nun in den Haushalt eingestellt, damit Bodycams beschafft werden können, sobald der Landtag die Nutzung für kommunale Servicekräfte freigegeben hat. Anders als bei Polizeibeamten ist für die kommunale Ordnungsbehörden der Einsatz von Bodycams als Schutzausrüstung nach jetziger Rechtslage nicht erlaubt.

Bislang keine rechtliche Grundlage 

Im Landtag in Nordrhein-Westfalen befindet sich das entsprechende Gesetz noch in der Beratung, eine Anhörung hierzu findet am 11. März im Landtag statt. In Nordrhein-Westfalen sind Bodycams erstmalig in einem Pilotversuch in fünf NRW-Polizeibehörden im Jahre 2017 durch die SPD-geführte Landesregierung in den Polizeialltag integriert worden. Mittlerweile stehen einem Großteil der Polizeikräfte im Wachdienst diese Geräte zur Verfügung.

Kein permanentes Filmen

Nicht nur durch die Gewerkschaft ver.di werden die Bodycams zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befürwortet. Eine Abfrage beim Neusser KSOD hat ergeben, dass dort die Möglichkeit, eine Bodycam tragen zu können, ebenfalls begrüßt wird. „Ein permanentes Filmen mit diesen Geräten ist nicht zu befürchten“, erläutert Arno Jansen. Die Kameras werden nur in Gefahrensituationen und auch dann nur nach vorheriger deutlicher Ankündigung eingeschaltet. Häufig entspannt sich bereits durch diese Ankündigung eine gefährliche Situation von selbst.

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