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Mehr Tempo 30 in Neuss

Das neue Straßenverkehrs-Gesetz macht es Städten einfacher, Tempo-30-Zonen auszuweisen. Diese neuen Möglichkeiten möchten wir als SPD Neuss nutzen und an weiteren Stellen Geschwindigkeits-Begrenzungen prüfen lassen - wenn es Lärmschutz oder Verkehrssicherheit verbessert.

Nach langer Debatte haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Die wichtigste Änderung: Städte erhalten neue Möglichkeiten, auf Straßen Tempo 30 anzuordnen. Diese neuen Möglichkeiten möchten wir als SPD Neuss nutzen. Zusammen mit den Grünen bringen wir einen Antrag in den Unterausschuss Mobilität ein. „Viele Neusserinnen und Neusser wünschen sich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf weiteren Straßen Tempo 30“, erklärt Juliana Conti, unsere mobilitätspolitische Sprecherin.

Tempo 30 und 40 auf über 20 Straßen eingeführt

Seit der Kommunalwahl 2020 wurden auf Initiative von SPD und Grünen im gesamten Neusser Stadtgebiet auf über 20 Straßen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 oder 40 km/h begrenzt. „Dabei waren viele Straßen, in denen sich das Anwohnerinnen und Anwohner teilweise jahrzehntelang aus Lärmschutzgründen oder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gewünscht haben“, erinnert Juliana Conti. Leider gab es Straßen, auf denen Tempo 30 oder 40 nicht möglich waren, obwohl Anwohnerinnen und Anwohnern oder die Stadt Neuss sich das zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder aus Lärmschutzgründen gewünscht hätten. Die bundeseinheitlich sehr streng gefassten Kriterien hinderten die Stadt Neuss daran, weitere Tempo-Limits einzuführen.

Reform des Straßenverkehrsgesetzes nutzen

Bundestag und Bundesrat haben jetzt allerdings nach langem Hin und Her eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, dass die Städte im Rahmen gewisser Grenzen mehr Kompetenzen für die Einrichtung neuer Geschwindigkeitsbegrenzungen erhalten. „Und den neu gewonnenen Spielraum möchten wir jetzt nutzen, um auf weiteren geeigneten Straßen Tempo 30 oder Tempo 40 einzurichten“, erklärt Dr. Andrea Wilhaus als mobilitätspolitische Sprecherin der Grünen. Wichtig ist uns der Hinweis, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auch nur eingerichtet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder den Lärmschutz verbessert.

Vereinheitlichungen auf „Flickenteppichen“ prüfen

Wir hoffen außerdem, dass durch die Reform des Straßenverkehrsgesetzes nun möglich ist, die mitunter vielen unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen einheitlich auf Tempo 30 vereinheitlichen zu können. „Manchmal ist es nicht wirklich nachvollziehbar, wenn man auf bestimmten Straßen Tempo 30 angeordnet hat und es dann in Teilbereichen einen kurzen Abschnitt mit einem Tempolimit von 50 km/h gibt“, erklärt Dr. Andrea Wilhaus. Da es auch in den Bezirksausschüssen in den vergangenen Jahren parteiübergreifend eine Vielzahl von Prüfaufträgen für mehr Tempolimits gab, hoffen wir auch auf die Zustimmung der anderen Parteien im Stadtrat.

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