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Obergrenze für Mietzuschuss wird erhöht

Wer arbeitslos ist, bekommt vom Rhein-Kreis Neuss einen Zuschuss, um die Miete bezahlen zu können. Dieser Zuschuss ist schon seit Jahren viel zu gering. Das hat auch das Düsseldorfer Sozialgericht bereits angemahnt. Nun wird der Mietzuschuss endlich erhöht. 

Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann die Kosten für Wohnung und Heizung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Daher übernimmt der Staat diese Kosten und Unterstützt Betroffene mit einem Mietzuschuss. Den betroffenen Personen soll eine angemessene Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Da die Mieten für normale Wohnungen je nach Stadt stark schwanken, legt jeder Kreis die zumutbaren Mieten selbst fest. Übersteigt eine Wohnungsmiete diese festgelegte Angemessenheitsgrenze, muss der Betroffene in eine günstigere Wohnung umziehen. 

Keine Wohnungen bei aktueller Angemessenheitsgrenze 

Wer derzeit Arbeitslosengeld bezieht und allein in Neuss lebt, für den gilt noch eine „angemessene“ Höchstmiete von 418,50 Euro bei 50 Quadratmetern. Als SPD Neuss kritisieren wir bereits seit Jahren, dass man für diese Beträge keine Wohnung in Neuss findet. Diese Obergrenze hat der Rhein-Kreis Neuss unter Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (CDU) festgelegt und seit 2019 nicht mehr angepasst. Dabei sind die Mieten in der Zwischenzeit erheblich gestiegen, sodass die tatsächlichen Mieten deutlich über der sogenannten „Angemessenheitsgrenze“ liegen. „Betroffene haben kaum eine Chance hier eine bezahlbare Wohnung unterhalb der Angemessenheitsgrenze zu finden, wenn sie auf den Mietzuschuss angewiesen sind“, weiß unsere sozialpolitische Sprecherin Verena Kiechle.  

Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts 

„Diese Ungerechtigkeit hat sogar das Sozialgericht in Düsseldorf auf den Plan gerufen“, sagt unser Fraktionsvorsitzender und Landtagskandidat Arno Jansen. Eine Neusser Familie hat erfolgreich gegen das Zahlenwerk vom CDU-Landrat geklagt. Das Gericht hat der Familie Recht gegeben und erklärt, dass der Rhein-Kreis Neuss weniger zahlt als notwendig. So müsse der Rhein-Kreis einer dreiköpfigen Familie rund 25 Prozent mehr Zuschuss zahlen. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für CDU-Landrat Petrauschke“, sagt Arno Jansen. Der Rhein-Kreis Neuss hat hier versucht bei denen zu sparen, die ohnehin nur wenig haben

Kreistag beschließt Anhebung der Angemessenheitsgrenzen  

Dem Beschluss des Kreistages liegt nun ein neues Konzept zugrunde, das sich ausschließlich auf die Angebotsmieten bezieht. Bislang hat der Kreis auch die Bestandsmieten, also Mietkosten von bereits vermieteten Wohnungen hinzugezogen. „Die sind aufgrund der steigenden Mieten auf dem Markt oft günstiger und verzerrten somit die Berechnungen“, erklärt unsere Kreistagsabgeordnete Andrea Jansen. Damit nähert sich die Angemessenheitsgrenze der tatsächlichen Situation auf dem Wohnungsmarkt. Das Bundessozialgericht hat die neue Vorgehensweise bereits bestätigt und als schlüssig anerkannt. 

Betroffene sollen in ihrer Heimat bleiben können 

Für alleinlebende Menschen, die einen Mietzuschuss bekommen, beträgt die höchste zulässige Miete ab Februar 2022 nicht mehr 418,50 Euro, sondern 487,00 Euro. Für Betroffene ist es dann wieder möglich auch hier in Neuss eine bezahlbare Wohnung zu finden. „Betroffene müssen dann hoffentlich nicht mehr darum bangen, ob sie in ihrer Heimatstadt Neuss bleiben können oder nicht“, sagt Verena Kiechle abschließend. 

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